Dr. Anton von Gasteiger zu Rabenstein und Kobach | Villanders | Süd-Tirol CD Mut zur Treue kaufen
  • Schützenkompanie Villanders - Anton von Gasteiger | Süd-Tirol | Südtirol
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Die Büchsen

Das Handwerkszeug des Schützen war die Büchse, die kürzer war als die Musketen und Flinten der Armee und Miliz und deshalb Stutzen (gestutzt = gekürzt) genannt wurde. Der Stutzen war der persönliche Besitz des Schützen, oft das einzige Wertvolle, was er besaß. Die seit dem 16. Jahrhundert immer größer werdende Zahl der Schützen, die einen eigenen Stutzen besitzen  wollten, aber auch die Herstellung von Musketen und Flinten für die Miliz, verlangten nach einer geregelten Waffenproduktion im Lande. Die Landesordnung von 1526 hatte erstmals den Besitz und das offene Tragen der nicht „selbstzündenden“ Büchen (Luntengewehre) gestattet, ein Gesetz, das seit 1573 auch auf Radschlossgewehre ausgedehnt in Tirol bis 1938 galt. 1605 waren nach der Zuzugsordnung bereits 80% der Mannschaften mit Feuerwaffen ausgestattet. Bis dahin war es aber ein weiter Weg von den ersten Anfängen bis zur Perfektion der Hackenbüchsen oder Stutzen.

Die Geschichte der Büchsen beginnt mit der Handbüchse und der etwas schwereren, auf eine Gabel aufzulegende Hakenbüchse aus Messing, deren großer Lieferant seit der Mitte des 15. Jahrhunderts die Stadt Nürnberg war.

Die Handbüchsen hatten ein vieleckiges oder rundes kurzes Rohr, das in einen klobigen Schaft aus Holz eingesetzt (gefasst oder geschäftet) wurde. Pulver und Bleikugeln wurden von vorn eingefüllt (geladen),am rückwärtigen Ende befand sich eine flache Pfanne (Mulde), in die das Zündpulver gelegt wurde, das mit Hilfe einer brennenden Lunte durch das Loch im Lauf die Ladung zündete. Trotz aller Umständlichkeit des Ladens und Schießens nahm unter Kaiser Maximilian I. die Zahl der Büchsenschützen sowohl bei den Gilden auf den Schießständen als auch bei den militärischen Einsätzen der Landsknechte zu.

Die Handbüchse aus Messing wurde um 1540/1550 durch die eiserne zurückgedrängt, denn die Härte des Eisens gab dieser eine längere Lebensdauer als der durch den Pulverdruck und die Hitze bald ausgeweiteten oder gesprungenen Messingbüchse. Zudem war in Nürnberg eine verlässlichere und leichte zu handhabende Abschussvorrichtung, das Radschloss aus Eisen, erfunden worden, das sich ab 1520 rasch verbreitete. Das Radschloss funktioniert nach dem Prinzip des Feuerzeuges. Mit einem Schlüssel wird an einer Kette ein Zahnrad aufgezogen, das bei der Auslösung des Abzuges durch Reibung an einem Schwefelkies einen Funken schlägt, der das Pulver auf der Zündpfanne entzündet. Der Funke springt durch das Zündloch auf die Ladung im Rohr über, die die Kugel abschießt. Wie anderwärts war auch in Tirol das Radschlossgewehr als „selbstzündende“ Büchse wegen Heimtücke von 1526 bis 1573 durch die Landesordnung verboten. Der Besitz einer solchen Waffe wurde strenge bestraft.

Nach 1750 setzte sich auch in Tirol das Steinschloss (Schnappschloss) durch, bei dem der Funke vom Schnapphahn durch Aufschlag auf einen Feuerstein erzeugt wurde und so das Aufziehen mit dem Schlüssel ersparte.

Die Kugeln aus Blei wurden vom 15. Jahrhundert an vom Schützen mit der Kugelzange auf Vorrat gegossen und erst nach 1850 durch die fabriksmäßig hergestellten Stahlmantelgeschosse ersetzt. Das Schießpulver führte der Schütze in einem Pulverhorn oder einer Pulverflasche mit, die aus Metall, Horn, Holz oder Glas sein konnte. In Tirol finden wir noch heute Büchsen. Die Tiroler Schützenkompanien sehen die Büchse und den Säbel als einen Teil ihrer Tracht, ihres Brauchtums. Jedoch können die Tiroler Schützen nur Platzpatronen bei den Ehrensalven schießen.

Die Gewehre im südlichen Teil Tirols wurden erst im Jahre 2000, nach strenger Vorgabe des Innenministeriums genehmigt. Es handelt sich dabei um den Typ: Mauser K98. Ab dem 16. Lebensjahr kann jeder Schütze nach gewissen Exerzierstunden ein Gewehrträger werden.

Die Säbel werden ausschließlich von der Kommandantschaft sowie Ehrenoffizieren in einer Kompanie getragen.

In Villanders werden die Säbel seit dem Jahr 2008 vollzählig von der Kommandantschaft und die Gewehre seit dem Jahr 2009 getragen.

Auch das Schießen will geübt sein

Schon sehr früh gab es Veranstaltungen wehrfähiger Männer, die ihr Schießkönnen verbessern wollten. Spätestens seit 1400 nannte man die mit der Armbrust bewaffneten Leute „Schützen“. Unter Kaiser Maximilian I., der das Schützenwesen sehr förderte, gab es bereits sehr viele Schießplätze, und mit der Verbreitung und der Verbesserung der Feuergewehre mehrten sich diese Einrichtungen.

Bereits 1540 wurde eine Schießstandsordnung für Innsbruck erlassen. Sie bestimmte: Zwei Schützenmeister sind zu wählen, die für die Ordnung am Schießstand zu sorgen haben. An allen Sonn- und Festtagen sollte geschossen werden. Das Schießen und Treffen auf die weiße runde Scheibe mit dem schwarzen Mittelkreis übte auf die Menschen eine große Anziehungskraft aus. So wurde das Schießen langsam immer mehr als eine große festliche Veranstaltung verstanden.

In der Zuzugsordnung Kaiser Leopolds I. von 1704 fasste man zum ersten Mal die – sich 1703 so bewährten Scheiben- und Scharfschützen – zu einem 16 Kompanien starken Regiment zusammen. Auch eine eigenen „Ordnung für gesamthe Schieß-Stände in Tyrol“ wurde 1738 erlassen.

Die Landesherrschaft wusste, dass im Gebirgskrieg die gut zielenden Einzelschützen dem auf Salvenfeuer gedrillten Militär überlegen waren. Immer wieder konnten die Tiroler Schützen ihre Kampfkraft, bedingt durch ihren Mut, ihre Heimatliebe, den guten Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft und ihre Treffsicherheit unter Beweis stellen, nicht zuletzt im Freiheitskrieg von 1809, als sie die sieggewohnten Franzosen unter ihrem stolzen Marschall Lefebre schlugen.

Tirol war im Laufe des 19. Jahrhunderts oft gefährdet. Immer wieder mussten die Schützen zur Landesverteidigung ausrücken. Entscheidend ist die Feststellung, dass es sich bei der Tiroler Landesverteidigung nun um eine bürgerliche Institution handelte. Diese alte Einrichtung war auf Vereinsbasis herabgesetzt und ihrer bisherigen Bedeutung weitgehend entkleidet. Mit den auf Vereinsbasis organisierten Landes- und Standschützenkompanien war das Ende der eigenen Landesverteidigung Tirols nahe. Trotzdem erzielten „die Schützen“ bei Kämpfen immer wieder beachtliche Erfolge, so dass Kaiser Franz Joseph I. für die Teilnehmer am Feldzug von 1866 gegen die Italiener eine silberne Gedenkmedaille am weißroten Band mit der Inschrift „Meinem treuen Volke von Tirol 1866“ stiftete.

1867 fiel eine für die Tiroler Landesverteidigung schicksalshafte Entscheidung. Österreich führte die allgemeine Wehrpflicht ein. Neben der Armee wurde die Landwehr in der Stärke von 200.000 Mann als stehende Truppe eingeführt. Es begannen die langen Kämpfe des Landtages um eine Sonderstellung Tirols, das 1866 bei 188.000 Waffenfähigen 10.000 Kaiserjäger, 7.251 Landesschützen und 36.412 Landstürmer gestellt hatte. Daneben gab es auf den Schießständen 15.578 Standschützen. Die stärksten Schießstände waren Innsbruck mit 400, Wilten mit 105, Hötting mit 150, Bozen mit 165 und Marling mit 126 Schützen.

Am 19. Dezember 1870 erschien endlich auch für Tirol das neue Gesetz „betreffend das Institut der Landesverteidigung“. Es bestand aus den Landesschützen und dem Landsturm, beide jetzt Bestandteile der bewaffneten Macht. Damit waren die Landesschützen als Teil der österreichischen Landwehr dem Militär eingegliedert worden. 1907 wurden sie in Tiroler Kaiserschützen umbenannt.

Nur die Scheiben- oder Standschützen waren als freiwillige Gesellschaften vom neuen Gesetz verschont geblieben.

In der schwierigen Lage von 1914 hat sich das Landesverteidigungskommando in Tirol auch an die landsturmpflichtigen Standschützen der Schießstände erinnert, die man bisher nicht in das militärische Konzept einbezogen hatte, da sie eine freiwillige Organisation waren.

Der Erste Weltkrieg war aber ein ganz anderer Krieg, nicht mehr vergleichbar mit früheren Kämpfen. Es gab keine monatliche Ablösung, sondern einen Stellungskrieg im Gebirge, teilweise in Fels- und Eisregionen, wo die Natur dem Einzelnen mindestens ebensoviel abverlangte wie der Feind.

Der Friedensvertrag von St. Germain vom 10. September 1919 hob das Landesverteidigungsgesetz von 1913 und die alte Schießstandordnung auf. 1935 wurde in Innsbruck das Landesgedenkschießen zur Erinnerung an den Aufmarsch der Standschützen vom 22. Oktober 1915 veranstaltet. Trotz der seit 1930 üblichen Verpolitisierung der heimattreuen Verbände blieb der Landesschützenbund grundsätzlich unpolitisch.

Innerhalb des Landesschützenbundes erlebten nicht nur die Scheibenschützen, aufgrund des 8. Österreichischen Bundesschießens, eine neue Blüte, sondern auch die Paradeschützen, jetzt Trachtenschützenkompanien genannt. Die kirchlichen Feste gaben in jeder Pfarrgemeinde Gelegenheit zu öfterem Auftreten. Ohne Zweifel haben die Schützenkompanien das Heimatbewusstsein nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg hoch gehalten. Der Fortschritt in der Organisation der Trachtenschützen zeigte sich in der Gründung von Bataillonen in den einzelnen Bezirken.

Die faschistische Diktatur hatte kein Verständnis für den alten Tiroler Nationalsport und empfand ihn sogar als Widerstand gegen die Staatsgewalt und öffentliche Sicherheit. In Südtirol waren die Trachtenschützen im Faschismus als Organisation und ihre Bewaffnung bis 1999/2000 überhaupt verboten, die Scheibenschützengesellschaften waren in ihrer Tätigkeit stark eingeschränkt. So bestanden nur wenige Gilden (Sterzing, Brixen, Gries bei Bozen u.a.), die kleinere Schießen veranstalteten.

 

Quelle: Die Geschichte der Schützen - Facharbeit für die Oberschul-Abschlussprüfung von Brigitte Gantioler