Im Jahre 1511 erstellte Kaiser Maximilian unter Mithilfe der Stände
beim Landtag in Bozen das sogenannte Landlibell, eine neue
demokratische Wehrverfassung zur Regelung des Wehrwesens. Der Kaiser
verpflichtete sich, keinen Krieg ohne den Willen der Stände zu führen
und entband die Tiroler von aller Verpflichtung, außerhalb der
Landesgrenzen Kriegsdienste zu leisten. Dafür bewilligten die Stände,
im Falle der Kriegsgefahr zur Verteidigung des Landes in vier
Aufgeboten bis zu 20.000 Mann aufzustellen und zu bewaffnen. Das
Landlibell bestätigte eine absolute Sonderstellung Tirols innerhalb der
österreichischen Länder.
Die Grundlage dafür, die
Waffenfreiheiten aller Tiroler, konnte der Kaiser nur in einem Land
wagen, das keine Leibeigenen kannte, wo vom Ritter bis zum Bauernknecht
jeder ein freier Mann war. Damit war der Weg des einzigartigen Tiroler
Schützenwesens bereitet.
Das Landlibell von 1511Das sogenannte „Landlibell“ ist eine Urkunde von Kaiser Maximilian I. vom 23. Juni 1511. Diese legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Das Landlibell bildete einen Teil der Tiroler Landesverfassung.
Die Verteidigungsmannschaft bestand aus zwei Gruppen:
- Dem Aufgebot, eingeteilt durch Gerichte (Verwaltungseinheiten) in einer Stärke von 5.000 bis 20.000 Mann, je nach Bedrohung.
- Dem Landsturm, der bei plötzlichem Einbruch des Feindes alle Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr aufbot.